Amtliche Bekanntmachung

Fürther Nachrichten vom 09. Juli 2004

Die Präsidentin des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat am 07.06.2004 unter dem Gz. 371 RB – 3/48 folgenden Bescheid erlassen:

Herr Helmut Göpfert, geboren am 28.6.1974 in Nürnberg, erhält für den Geschäftssitz in 90522 Oberasbach, Habichtweg 7, gemäß Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Rechtsberatungsgesetzes vom 13.12.1935 (RGBl 1 Seite 1478 – BGBl III FNA303 – 12), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.6.2002 (BGBl Seite 2010), in Verbindung mit § 2 Abs. 1 der 1. Ausführungsverordnung des Rechtsberatungsgesetzes (RGBl I Seite 1481 – BGBl III/FNA 303 – 12-1), die Erlaubnis als Rentenberater für die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung einschließlich des jeweiligen Verfahrensrechts.

Die Erlaubnis berechtigt ausschließlich zur Führung der Berufsbezeichnung „Rentenberater für die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung“. Die Berufsbezeichnung „Rechtsbeistand“ darf nicht geführt werden.

Die Erlaubnis berechtigt nicht zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens, zur Erhebung von Klagen, zum mündlichen Verhandeln vor Gericht und zum Verkehr mit dem Vollstreckungsgericht.

Die Erlaubnis wird unter folgenden Auflagen erteilt:

  1. Von der Erlaubnis darf erst Gebrauch gemacht werden, wenn für die Rentenberatertätigkeit eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 € abgeschlossen worden ist.
  2. Die Erlaubnis berechtigt nicht zur Beratung von Versicherten der IKK Bayern.
  3. Jeder Wechsel des Geschäftssitzes ist ebenso unverzüglich anzuzeigen wie die Aufnahme einer neuen Tätigkeit als Angestellter oder Freiberufler bei einer Kranken-, Pflege-, Renten- oder Unfallversicherung.

I. A. Hölzel
Vizepräsident des Landgerichts

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Registrierung

Nach Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) registrierter Rentenberater

Helmut Göpfert

Beratungsgebiete:

Gesetzliche

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Unfallversicherung