Am 01.12.2012 erhöhen sich Leistungsbeträge der Pflegeversicherung

Durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (Pflege-WG), welches bereits zum 01.07.2008 in weiten Teilen in Kraft getreten ist, wurde beschlossen, dass sich einige Leistungsbeträge der Sozialen Pflegeversicherung erhöhen. Die Leistungsbeträge wurden bereits zum 01.08.2008 und zum 01.01.2010 erhöht. Am 01.01.2012 erfolgt die nächste Erhöhung, die folgend zusammengestellt sind.

Pflegegeld

Das Pflegegeld, eine Geldleistung der Sozialen Pflegeversicherung, welches für die selbst sichergestellte Pflege an die Pflegebedürftigen ausgezahlt wird, erhöht sich zum 01.01.2012 in der Pflegestufe I und Pflegestufe II um jeweils 10,00 Euro und in der Pflegestufe III um 15,00 Euro monatlich.

Folgende monatliche Leistungsbeträge gelten ab Januar 2012:

  • Pflegestufe I: 235,00 Euro
  • Pflegestufe II: 440,00 Euro
  • Pflegestufe III: 700,00 Euro

Das Pflegegeld wird immer im Voraus ausbezahlt. Das heißt, dass die erhöhten Leistungsbeträge für Januar 2012 bereits Ende Dezember 2011 von den Pflegekassen angewiesen werden.

Pflegesachleistung

Die Pflegeleistungen im häuslichen Bereich werden grundsätzlich als Pflegesachleistung erbracht. Hat ein Versicherter keine Möglichkeit, sich die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung selbst zu besorgen, wird diese durch Leistungserbringer – in der Regel von Sozialstationen/Pflegediensten – zur Verfügung gestellt.

Ab Januar 2012 werden folgende monatliche Sachleistungsbeträge für die häusliche Pflegehilfe geleistet:

  • Pflegestufe I: 450,00 Euro
  • Pflegestufe II: 1.100,00 Euro
  • Pflegestufe III: 1.550,00 Euro

Pflegebedürftige, die in die Pflegestufe III - Härtefälle eingestuft sind, können einen monatlichen Sachleistungsanspruch in Höhe von 1.918,00 Euro realisieren. Dieser Leistungsbetrag galt bereits in den letzten Jahren und wird im Jahr 2012 nicht geändert.

Vollstationäre Pflegeleistungen

Ist eine häusliche Pflege bei einem Pflegebedürftigen nicht sichergestellt, besteht ein Anspruch auf vollstationäre Pflegeleistungen. Hierfür leistet die Soziale Pflegeversicherung für Pflegebedürftige, die in die Pflegestufe I eingestuft sind, monatlich bis zu 1.023,00 Euro und für Pflegebedürftige, die in die Pflegestufe II eingestuft sind, bis zu 1.279,00 Euro. Die Leistungsbeträge bleiben in der Pflegestufe I und Pflegestufe II auch im Jahr 2012 unverändert auf diesem Niveau.

Ab Januar 2012 beträgt der monatliche Leistungsbetrag für die vollstationäre Pflege in der

  • Pflegestufe III: 1.550,00 Euro (bisher 1.510,00 Euro)
  • Pflegestufe III - Härtefälle: 1.918,00 Euro (bisher 1.825,00 Euro).

Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege

Sowohl für die Verhinderungspflege als auch für die Kurzzeitpflege beträgt im Jahr 2012, sofern auf diese Leistungen ein Anspruch besteht, der jährliche maximale Leistungsanspruch 1.550,00 Euro. In den Jahren 2010 und 2011 lag der jährliche maximale Leistungsanspruch bei jeweils 1.510,00 Euro. Der ab dem Jahr 2012 geltende Leistungsbetrag von je 1.550,00 Euro für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege besteht für alle Pflegebedürftigen, die mindestens in die Pflegestufe I eingestuft sind. Eine Unterteilung der Leistungsbeträge entsprechend der einzelnen Pflegestufen erfolgt bei der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege nicht.

Teilstationäre Pflege

Die Leistungsbeträge für die teilstationäre Pflege – Tagespflege und Nachtpflege – werden ab Januar 2012 auf folgende Beträge angehoben:

  • Pflegestufe I: 450,00 Euro
  • Pflegestufe II: 1.100,00 Euro
  • Pflegestufe III: 1.550,00 Euro

Die Leistungen der teilstationären Pflege können mit den ambulanten Pflegeleistungen kombiniert werden. In diesem Fall steht dem Versicherten ein Gesamtleistungsanspruch von 150 Prozent der geltenden Pflegesachleistungsbeträge zur Verfügung. Wird durch die teilstationäre Pflege ein Anteil von mehr als 50 Prozent der Pflegesachleistung nicht ausgeschöpft, hat dies keine Auswirkungen auf die Leistungsbeträge für die häusliche Pflege.

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