Die Leistungsbeträge der Pflegesachleistung im Jahr 2017

Die Pflegesachleistung ist eine Leistung der Sozialen Pflegeversicherung, welche ein Teil des Leistungskataloges ist und im Rahmen der häuslichen Pflege übernommen werden kann. Wird die häusliche Pflege eines Pflegebedürftigen von einem Vertragspartner der zuständigen Pflegekasse erbracht, wird die Pflegesachleistung geleistet. Das bedeutet, dass der Leistungserbringer, z. B. ein ambulanter Pflegedienst, die Pflegeleistungen erbringt und direkt mit der zuständigen Pflegekasse abrechnet. Die gesetzliche Grundlage für die Pflegesachleistung ist § 36 SGB XI.

Da zum 01.01.2017 der Pflegebedürftigkeitsbegriff neu definiert wird und es damit zu einer wesentlichen Reformierung der Sozialen Pflegeversicherung kommt, werden in diesem Zuge auch die Leistungsbeträge für die Pflegesachleistung angehoben. Die Leistungsbeträge orientieren sich ab Januar 2017 nach dem Pflegegrad, der für den Versicherten bestätigt wird bzw. – sofern im Jahr 2016 bereits eine Pflegestufe bestätigt wurde – nach dem Pflegegrad, in dem von einer Pflegestufe übergeleitet wird.

Leistungsbeträge im Jahr 2017

Der Anspruch auf die Pflegesachleistung besteht ab dem 01.01.2017 für Pflegebedürftige, für die einer der Pflegegrade 2 bis 5 bestätigt wurde (bzw. die von einer Pflegestufe in einen dieser Pflegegrade übergeleitet wurden).

Folgende Pflegesachleistung-Leistungsbeträge gelten im Kalenderjahr 2017:

  • Pflegegrad 1: 125,00 Euro *
  • Pflegegrad 2: 689,00 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.298,00 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.612,00 Euro
  • Pflegegrad 5: 1.995,00 Euro

* Grundsätzlich haben nur Pflegebedürftige einen Anspruch auf die Pflegesachleistung, für die mindestens der Pflegegrad 2 festgestellt wurde. Versicherte in Pflegegrad 1 erhalten einen sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich 125,00 Euro, welcher auch für die Pflegesachleistung eingesetzt werden kann.

Bis zum 31.12.2016 gab es eine Unterscheidung bei den Leistungsbeträgen, ob beim Pflegebedürftigen die Alltagskompetenz eingeschränkt war oder nicht. Diese gibt es ab dem Jahr 2017 nicht mehr, da im Rahmen der Beurteilung der neuen Pflegegrade die Beurteilung der eingeschränkten Alltagskompetenz mit eingeflossen ist.

Folgend sind die Leistungsbeträge der Pflegesachleistung 2016 und 2017 gegenübergestellt:

Pflegestufe bis 2016 Eingeschränkte
Alltagskompetenz
lag vor
Überführung in
Pflegegrad
Pflegesachleistung
2016 2017
0 ja 2 231 € 689 €
I nein 2 468 € 689 €
I ja 3 689 € 1.298 €
II nein 3 1.144 € 1.298 €
II ja 4 1.298 € 1.612 €
III nein 4 1.612 € 1.612 €
III ja 5 1.612 € 1.995 €
III Härtefall nein 5 1.995 € 1.995 €
III Härtefall ja 5 1.995 € 1.995 €

Umwidmungsmöglichkeit

Für Pflegebedürftige, die mindestens dem Pflegegrad 2 zugeordnet sind, besteht die Möglichkeit einer Umwidmung. Das heißt, dass bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag herangezogen werden können. Sofern Pflegebedürftige von dieser sogenannten Umwidmungsmöglichkeit Gebrauch machen möchten, müssen sie hierfür einen entsprechenden Antrag stellen. Dabei sollte beachtet werden, dass eine rückwirkende Änderung nicht mehr möglich ist.

Neben der Umwidmung kann weiterhin der Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 Euro monatlich beansprucht werden. Unbedeutend bei der Umwidmungsmöglichkeit ist, ob der Entlastungsbetrag bereits in Anspruch genommen wurde oder nicht. Das heißt, dass bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung für die anerkannten Angebote zur Unterstützung unabhängig von der Inanspruchnahme des Entlastungsbetrags verwendet werden können.

Kombinationsleistung

Wird die Pflegesachleistung nicht vollständig ausgeschöpft und sind in die Pflege noch ehrenamtliche Pflegepersonen involviert, besteht die Möglichkeit, die Pflegesachleistung mit dem Pflegegeld zu kombinieren. Hier spricht man von der sogenannten Kombinationsleistung. Das Pflegegeld wird in Höhe des prozentualen Anteils ausgezahlt, zu dem die Pflegesachleistung – orientiert am Pflegesachleistungs-Höchstbetrag des jeweiligen Pflegegeldes – nicht beansprucht wurde.

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