Am 01.01.2010 erhöhen sich einige Pflegeleistungen

Die letzte Reform der Gesetzlichen Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) trat zum 01.07.2008 in Kraft. Ein Kernpunkt dieser Pflegereform war, dass die Leistungsbeträge erhöht werden. Dabei sieht die Pflegereform eine schrittweise Erhöhung der Leistungsbeträge der Gesetzlichen Pflegeversicherung vor. Zum 01. Januar 2010 werden bestimmte Leistungsbeträge erhöht, die folgend zusammengestellt sind.

Pflegegeld

Zum 01.01.2010 erhöht sich das Pflegegeld in jeder Pflegestufe um 10,00 Euro monatlich. Ab Januar 2010 beträgt das monatliche Pflegegeld in der

  • Pflegestufe I: 225,00 Euro
  • Pflegestufe II: 430,00 Euro und in der
  • Pflegestufe III: 685,00 Euro.

Pflegegeld erhält ein Pflegebedürftiger dann, wenn er seine häusliche Pflege selbst durch ehrenamtliche Pflegekräfte sicherstellt. Das Pflegegeld wird stets im Voraus überwiesen. Das bedeutet, dass bereits Ende Dezember 2009 die erhöhten Leistungsbeträge des Pflegegeldes für Januar 2010 überwiesen werden.

Ambulante Pflegesachleistung

Hat ein Pflegebedürftiger keine Möglichkeiten, die Pflege über ehrenamtliche Pflegekräfte sicherzustellen, besteht ein Anspruch auf die Pflegesachleistung. In diesem Fall werden die Kosten übernommen, die durch die Inanspruchnahme von Pflegeleistungen durch eine Sozialstation – z. B. Caritas, Diakonie, AWO, usw. – entstehen. Bis zum 31.12.2009 betragen die Leistungsbeträge für die ambulante Pflegesachleistung 420,00 Euro in der Pflegestufe I, 980,00 Euro in der Pflegestufe II und 1.470,00 Euro in der Pflegestufe III.

Ab dem 01.01.2010 werden die Leistungsbeträge wie folgt angehoben:

  • Pflegestufe I: 440,00 Euro
  • Pflegestufe II: 1.040,00 Euro
  • Pflegestufe III: 1.510,00 Euro.

Vollstationäre Pflege

In der vollstationären Pflege werden die Leistungsbeträge nur für die Pflegebedürftigen angehoben, welche der Pflegestufe III bzw. der Pflegestufe III Härtefälle zugeordnet sind. In der Pflegestufe I bleibt der monatliche Leistungsbetrag bei 1.023,00 Euro und in der Pflegestufe II bei 1.279,00 Euro konstant.

Ab Januar 2010 beträgt der monatliche Leistungsbetrag für Pflegebedürftige der

  • Pflegestufe III: 1.510,00 Euro
  • Pflegestufe III Härtefälle: 1.825,00 Euro.

Vollstationäre Pflege wird von der Pflegekasse dann gewährt, wenn die häusliche Pflege nicht mehr möglich bzw. sichergestellt werden kann.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Im Jahr 2010 und 2011 können im Rahmen der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege jeweils Leistungsbeträge bis zu 1.510,00 Euro in Anspruch genommen werden, wenn auf diese Leistungen ein Leistungsanspruch besteht.

Im Jahr 2009 lag der maximale (jährliche) Leistungsanspruch bei diesen Leistungen bei 1.470,00 Euro.

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