Bundesversicherungsamt stellt fehlerhafte Rentenberechnungen fest

Die gesetzlichen Rentenversicherungsträger unterliegen der Aufsicht des Bundesversicherungsamtes (BVA). Diese Aufsichtsbehörde prüfte kürzlich die Rentenbescheide, die die Rentenkassen berechnet haben. Dabei wurde festgestellt, dass mehrere tausend Rentenbescheide falsch und zum finanziellen Nachteil der Versicherten berechnet wurden. Eine große Boulevardzeitung berichtete bereits am 08.09.2009 über das Prüfergebnis des Bundesversicherungsamtes. Zahlreiche Medien hatten das Thema ebenfalls aufgegriffen und dringend geraten, die Rentenbescheide von einer neutralen und unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen.

Da eine unerwartet große Anzahl an falsch berechneten Rentenbescheiden durch das Bundesversicherungsamt festgestellt wurde, wurde die Prüfung sogar noch ausgeweitet.

Finanzielle Nachteile für Rentner

Das Bundesversicherungsamt hatte 450 Rentenberechnungen der Deutschen Rentenversicherung Bund (vormals: BfA) und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See aus dem Jahr 2008 geprüft. Als Prüfergebnis wurde festgehalten, dass die Renten geringer festgestellt wurden, als dies die gesetzlichen Vorschriften vorsehen. Die Folge ist, dass die Rentner finanzielle Nachteile in Kauf nehmen müssen.

Für großes Aufsehen sorgte die Fallkonstellation einer Frau, die vor dem Jahr 1945 geboren ist. Sie hatte einen Anspruch auf die Altersrente für Frauen. Doch anstatt diese Rente zu genehmigen, wurde eine andere Altersrente bewilligt, bei der höhere Rentenabschläge in Abzug gebracht wurden. Dieses Prüfergebnis veranlasste die Aufsichtsbehörde, weitere ähnliche Fallkonstellationen zu prüfen. Dabei wurden weitere 8.000 fehlerhafte Rentenberechnungen festgestellt.

Aufgrund der Prüfung sind die Rentenversicherungsträger nun angehalten, die Renten nochmals neu zu berechnen. Die betroffenen Rentnerinnen können – davon geht das BVA in seinem Bericht aus – sich über monatlich höhere Renten im ein- bis zweistelligen Eurobereich freuen. Die Nachzahlungen liegen im drei- bis fünfstelligen Eurobereich. Von einer Versicherten wurde berichtet, die aufgrund der Neuberechnung eine um 270 Euro höhere monatliche Rente und eine Rentennachzahlung von 16.000 Euro erhält.

Durch die Prüfung wurden weitere unterschiedliche Fehlerquellen aufgedeckt. So wurden beispielsweise Ausbildungszeiten und spätere Berufszeiten nicht korrekt zugeordnet. Ein weiteres Manko stellten die Prüfer auch bei der Beratung hinsichtlich der flexiblen Altersrente fest. Werden nach Beginn einer Altersfrührente noch Beiträge geleistet, wird in der Praxis oft übersehen, dass die geleisteten Beiträge bei der Rente ab 65 Jahren (aktuelle Regelaltersgrenze) berücksichtigt werden müssen.

Rentenbescheide prüfen lassen

Damit Rentner die Sicherheit haben, dass ihr Rentenbescheid korrekt berechnet wurde, wird dringend eine Überprüfung durch einen registrierten Rentenberater angeraten. Dadurch werden evtl. finanzielle Nachteile vermieden und die Rentenbezieher haben die Gewissheit, dass sie auch die Rente in der korrekten Höhe erhalten, die ihnen aufgrund der gesetzlichen Vorschriften und der gezahlten Beiträge zusteht.

Registrierte Rentenberater sind Experten im Rentenrecht und arbeiten unabhängig von den Versicherungsträgern/Rentenkassen.

Für eine Überprüfung des Rentenbescheides können Sie sich mit der Rentenberatung Helmut Göpfert in Verbindung setzen!

Weitere Artikel zum Thema: