Sozialversicherung

  • Krankenversicherung

    Gesetzliche Krankenversicherung

    Die Gesetzliche Krankenversicherung ist ein eigener Zweig des deutschen Sozialversicherungssystems und wurde bereits im Jahr 1883 gegründet. Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung sind die Krankenkassen, welche Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung sind.

    Die Aufgaben werden durch die Krankenkassen ausgeführt, die sich wiederum in Ersatzkassen, Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen und die See-Krankenkasse, zu der seit dem Jahr 2008 auch die Knappschaft gehört, gliedern.

  • Rentenversicherung

    Gesetzliche Rentenversicherung

    Die Gesetzliche Rentenversicherung wurde im Jahr 1889 gegründet und zählt damit zu den ältesten Sozialversicherungszweigen. Neben der Zahlung der Altersrente leistet die Gesetzliche Rentenversicherung auch Hinterbliebenenrenten und Renten wegen Erwerbsminderung. Aber auch Maßnahmen, die die Erwerbsfähigkeit eines Versicherten wieder herstellen, z. B. Rehabilitationsmaßnahmen, werden vom Leistungskatalog erfasst.

    Die Träger der Gesetzlichen Rentenversicherung sind die Deutsche Rentenversicherung Bund (vormals: Bundesanstalt für Arbeit, BfA), die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (vormals: Landesversicherungsanstalten, LVA) und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

  • Pflegeversicherung

    Soziale Pflegeversicherung

    Die Soziale Pflegeversicherung ist der jüngste Zweig der Sozialversicherung. Sie wurde im Jahr 1995 gegründet und unter dem Dach der Gesetzlichen Krankenversicherung errichtet. Dies hat zur Folge, dass jeder Krankenkasse eine eigene Pflegekasse angegliedert ist. Das Selbstverwaltungsorgan der jeweiligen Krankenkasse ist zugleich das Selbstverwaltungsorgan der angegliederten Pflegekasse.

  • Unfallversicherung

    Gesetzliche Unfallversicherung

    Die Gesetzliche Unfallversicherung wurde im Jahr 1884 gegründet. Aufgabe der Unfallversicherung ist, nach Eintreten eines Versicherungsfalles (Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit) die notwendigen Leistungen zu gewähren, die von der Heilbehandlung bis zur Gewährung von Verletztenrenten reichen. Eine elementare Aufgabe ist auch die Prävention. Hierzu zählen Leistungen, die der Unfallverhütung und Verhütung von Berufskrankheiten dienen.

    Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung sind die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände).