Unfallversicherung

Gesetzliche Unfallversicherung

Die Gesetzliche Unfallversicherung wurde im Jahr 1884 gegründet. Aufgabe der Unfallversicherung ist, nach Eintreten eines Versicherungsfalles (Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit) die notwendigen Leistungen zu gewähren, die von der Heilbehandlung bis zur Gewährung von Verletztenrenten reichen. Eine elementare Aufgabe ist auch die Prävention. Hierzu zählen Leistungen, die der Unfallverhütung und Verhütung von Berufskrankheiten dienen.

Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung sind die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände).

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Titel Zugriffe
Abschiedsfeier verlängerte Unfallversicherungsschutz nicht 196
Arbeitsunfall auch nach Alkoholgenuss möglich 385
Arbeitsunfall in Mittagspause 1996
Ballonfahrt war nicht unfallversichert 485
Begleitung Pflegebedürftiger zum Arztbesuch 443
Faschingsfußballturnier ist kein Betriebssport 473
Hilfeleistung bei Unglücksfall unfallversichert 217
Kein Arbeitsunfall nach Waschmaschinentransport 674
Lange Pausen schließen Wegeunfall aus 548
Pflegetätigkeit nicht umfassend unfallversichert 332
Treppenhaus unversicherter Bereich 459
Unfall eines Pfarrers 261
Unfallversicherung für Hilfen bei Verwandten, Freunden, Nachbarn 309
Verheben ist kein Arbeitsunfall 1036
Wegeunfall trotz Umweg 830