Rechengrößen in der Sozialversicherung 2011
(endgültige Zahlen der Jahresentgeltgrenzen und der Beitragsbemessungsgrenzen für 2011)
Historische Anpassungen bei Beiträgen und Grenzen
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat für das Jahr 2011 die aktuellen Rechengrößen der Sozialversicherung festgelegt. Diese Werte sind entscheidend für die Berechnung von Beiträgen und Leistungen in der gesetzlichen Sozialversicherung, insbesondere in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Aufgrund der Entwicklung der Löhne und Gehälter kam es 2011 zu einer historischen Änderung. Erstmals seit Bestehen der Gesetzlichen Krankenversicherung wurden die Versicherungspflichtgrenze sowie die Beitragsbemessungsgrenze in den alten Bundesländern (Rechtskreis West) herabgesetzt, also reduziert. Diese Anpassung hat direkte Auswirkungen auf Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Versicherte. Sie beeinflusst die Beitragshöhe in der Krankenversicherung und sie entscheidet über die Versicherungspflicht für bestimmte Einkommensgruppen.
Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung
jährlich: 49.500,00 € - monatlich 4.125,00 €
Besondere Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung
(Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren)
jährlich: 44.550,00 € - monatlich 3.712,50 €
Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung:
jährlich 44.550 €, monatlich: 3.712,50 €
Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung:
- alte Bundesländer monatlich 5.500,00 €
- alte Bundesländer jährlich 66.000,00 €
- neue Bundesländer monatlich 4.800,00 €
- neue Bundesländer jährlich 57.600,00 €
Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung:
- alte Bundesländer monatlich 6.750,00 €
- alte Bundesländer jährlich 81.000,00 €
- neue Bundesländer monatlich 5.900,00 €
- neue Bundesländer jährlich 70.800,00 €
Bezugsgröße
- Bezugsgröße monatlich (West) 2.555,00 €
- Bezugsgröße jährlich (West) 30.660,00 €
- Bezugsgröße monatlich (Ost) 2.240,00 €
- Bezugsgröße jährlich (Ost) 26.880,00 €
Geringfügig Beschäftigte bundeseinheitlich 400,00 €
Geringverdienergrenze bundeseinheitlich 325,00 €
Beitragssätze Sozialversicherung bundeseinheitlich:
Pflegeversicherung: 1,95%, Kinderlosenzuschlag 0,25%
Rentenversicherung: 19.9%
Arbeitslosenversicherung: 3,0%
Krankenversicherung: ab 2009 bundeseinheitlich bei allen gesetzlichen Kassen identisch
- allgemeiner Beitragssatz: 15,5%, inkl. Sonderbeitrag 0,9%
- ermäßigter Beitragssatz: 14,9%, Sonderbeitrag 0,9%

