Krankenversicherung

Rechengrößen in der Sozialversicherung 2012

(Zahlen der Jahresentgeltgrenzen und der Beitragsbemessungsgrenzen für 2012)

Zum Jahresbeginn 2012 wurden in Deutschland die Sozialversicherungswerte erneut angepasst. Beitragsbemessungsgrenzen, Beitragssätze und Leistungen in der Gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie in der Sozialen Pflegeversicherung wurden überprüft und angepasst. Ziel dieser Änderungen war es, das Sozialversicherungssystem aktuell, leistungsfähig und finanziell stabil zu halten.

Die Anpassungen erfolgen entweder auf Grundlage von gesetzlich festgelegten Indexierungsformeln oder durch politische Entscheidungen und sind für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Versicherte entscheidend, um Beiträge korrekt zu berechnen und Ansprüche richtig einschätzen zu können.

Bezugsgröße 2012 - Rechengröße mit zentraler Bedeutung

Die Bezugsgröße wurde zum 01.01.2012 in den alten Bundesländern (Rechtskreis West) um 840 Euro pro Jahr bzw. 70 Euro pro Monat angehoben. In den neuen Bundesländern (Rechtskreis Ost) kam es zum Jahreswechsel nicht zu einer Änderung.

Die Bezugsgröße ist eine wichtige Rechengröße in der Sozialversicherung, von der zahlreiche Höchstgrenzen und Leistungsbeträge abgeleitet werden. Sie ist gesetzlich in § 18 SGB IV geregelt.

Beitragsbemessungsgrenzen 2012

  • Kranken- und Pflegeversicherung: Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze um 1.350 Euro jährlich
  • Renten- und Arbeitslosenversicherung: Anstieg im Westen um 1.200 Euro jährlich, im Osten keine Änderung

Die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen sorgt dafür, dass höhere Einkommen angemessen einbezogen werden, während die Deckelung der Beiträge weiterhin für Planbarkeit und Stabilität sorgt. Zudem gibt es in der Krankenversicherung die allgemeine und die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze. Hierbei handelt es sich um die Versicherungspflichtgrenzen. Auch diese wurden zum Jahreswechsel angehoben.

Nachfolgend sind die wichtigsten Sozialversicherungswerte und Rechengrößen für 2012 übersichtlich zusammengefasst.

Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung

jährlich: 50.850,00 € - monatlich 4.237,50 €

Besondere Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung

(Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren)

jährlich: 45.900,00 € - monatlich 3.825,00 €

Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung:

jährlich 45.900 €, monatlich: 3.825,00 €

Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung:

  • alte Bundesländer monatlich 5.600,00 €
  • alte Bundesländer jährlich 67.200,00 €
  • neue Bundesländer monatlich 4.800,00 €
  • neue Bundesländer jährlich 57.600,00 €

Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung:

  • alte Bundesländer monatlich 6.900,00 €
  • alte Bundesländer jährlich 82.800,00 €
  • neue Bundesländer monatlich 5.900,00 €
  • neue Bundesländer jährlich 70.800,00 €

Bezugsgröße

  • Bezugsgröße monatlich (West) 2.625,00 €
  • Bezugsgröße jährlich (West) 31.500,00 €
  • Bezugsgröße monatlich (Ost) 2.240,00 €Bezugsgröße jährlich (Ost) 26.880,00 €

Geringfügig Beschäftigte bundeseinheitlich: 400,00 €

Geringverdienergrenze bundeseinheitlich: 325,00 €

Beitragssätze Sozialversicherung bundeseinheitlich:

Pflegeversicherung: 1,95%, Kinderlosenzuschlag 0,25%

Rentenversicherung: 19,6%

Arbeitslosenversicherung: 3,0%

Krankenversicherung: ab 2009 bundeseinheitlich bei allen gesetzlichen Kassen identisch

  • allgemeiner Beitragssatz: 15,5%, inkl. Sonderbeitrag 0,9%
  • ermäßigter Beitragssatz: 14,9%, Sonderbeitrag 0,9%

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