Rechengrößen in der Sozialversicherung 2015
(endgültige Zahlen der Jahresentgeltgrenzen und der Beitragsbemessungsgrenzen für 2015)
Für das Jahr 2015 waren die Sozialversicherungswerte zur Berechnung von Beiträgen und Leistungen um etwa zwei Prozent angehoben worden. Ursache hierfür war die gestiegene Einkommensentwicklung in Deutschland, wie ein Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bestätigt hatte. Entsprechend waren die Rechengrößen in der Sozialversicherung angepasst worden.
Auch die Beitragssätze zur Gesetzlichen Kranken- und Sozialen Pflegeversicherung hatten sich verändert. Der allgemeine Beitragssatz der Gesetzlichen Krankenversicherung war von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent reduziert worden, wobei Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils 7,3 Prozent übernommen hatten. Ab 2015 hatten die Krankenkassen zusätzlich die Möglichkeit erhalten, individuelle Zusatzbeiträge festzulegen, deren Höhe erst zum Jahresende bekannt geworden war.
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung war ebenfalls erhöht worden und hatte 2,35 Prozent betragen. Für kinderlose Versicherte war eine weitere Erhöhung auf 2,60 Prozent vorgesehen gewesen.
Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung
jährlich: 54.900,00 € - monatlich 4.575,00 €
Besondere Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung
(Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren)
jährlich: 49.500,00 € - monatlich 4.125,00 €
Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung:
jährlich 49.500,00 €, monatlich: 4.125,00 €
Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung:
- alte Bundesländer monatlich 6.050,00 €
- alte Bundesländer jährlich 72.600,00 €
- neue Bundesländer monatlich 5.200,00 €
- neue Bundesländer jährlich 62.400,00 €
Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung:
- alte Bundesländer monatlich 7.450,00 €
- alte Bundesländer jährlich 89.400,00 €
- neue Bundesländer monatlich 6.350,00 €
- neue Bundesländer jährlich 76.200,00 €
Bezugsgröße
- Bezugsgröße monatlich (West) 2.835,00 €
- Bezugsgröße jährlich (West) 34.020,00 €
- Bezugsgröße monatlich (Ost) 2.415,00 €
- Bezugsgröße jährlich (Ost) 28.980,00 €
Geringfügig Beschäftigte bundeseinheitlich: 450,00 €
Geringverdienergrenze bundeseinheitlich: 325,00 €
Beitragssätze Sozialversicherung bundeseinheitlich:
- Pflegeversicherung: 2,35%, Kinderlosenzuschlag 0,25%
- Rentenversicherung: 18,7%
- Arbeitslosenversicherung: 3,0%
Krankenversicherung: bundeseinheitlich bei allen gesetzlichen Kassen identisch
- allgemeiner Beitragssatz: 14,6%, (bisheriger Sonderbeitrag 0,9% entfällt)
- ermäßigter Beitragssatz: 14,0% (bisheriger Sonderbeitrag 0,9% entfällt)
Weitere Artikel zum Thema:

