Krankenversicherung

Rechengrößen in der Sozialversicherung 2019

(endgültige Zahlen der Jahresentgeltgrenzen und der Beitragsbemessungsgrenzen für 2019)

Anfang September 2018 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die neuen Sozialversicherungswerte vorgestellt, die nach Zustimmung der Bundesregierung ab dem Jahr 2019 in Kraft treten. Diese Zustimmung wurde inzwischen erteilt. Eine der zentralen Neuerungen ist die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung: Ab 2019 übernehmen Arbeitgeber und Versicherte die Beiträge wieder zu gleichen Teilen. Dies gilt sowohl für den allgemeinen Krankenversicherungsbeitrag als auch für den kassenindividuellen Zusatzbeitrag.

Zudem wird der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung um 0,5 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent gesenkt. Im Gegenzug steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung um ebenfalls 0,5 Prozentpunkte.

Auslöser für diese Anpassungen ist die weiterhin positive wirtschaftliche Entwicklung. Der anhaltende Aufschwung hat zu steigenden Einkommen geführt, was sich auch in höheren Rechengrößen der Sozialversicherung widerspiegelt. Eine Übersicht der wichtigsten Sozialversicherungswerte und Rechengrößen ist im Folgenden zusammengefasst.

Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung

jährlich: 60.750,00 € - monatlich 5.062,50 €

Besondere Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung

(Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren)

jährlich: 54.450,00 € - monatlich 4.537,50 €

Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung:

jährlich 54.450,00 €, monatlich: 4.537,50 €

Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung:

  • alte Bundesländer monatlich 6.700,00 €
  • alte Bundesländer jährlich 80.400,00 €
  • neue Bundesländer monatlich 6.150,00 €
  • neue Bundesländer jährlich 73.800,00 €

Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung:

  • alte Bundesländer monatlich 8.200,00 €
  • alte Bundesländer jährlich 98.400,00 €
  • neue Bundesländer monatlich 7.600,00 €
  • neue Bundesländer jährlich 91.200,00 €

Bezugsgröße

  • Bezugsgröße monatlich (West) 3.115,00 €
  • Bezugsgröße jährlich (West) 37.380,00 €
  • Bezugsgröße monatlich (Ost) 2.870,00 €
  • Bezugsgröße jährlich (Ost) 34.440,00 €

Minijob, Midijob, Geringverdienergrenze

Geringfügig Beschäftigte bundeseinheitlich: 450,00 €

Geringverdienergrenze bundeseinheitlich: 325,00 €

Midijob/Gleitzonenjob: 450,01 € bis 1.300,00 € (01.01.2019 bis 30.06.2019: 450,01 bis 850,00 €)

Beitragssätze Sozialversicherung bundeseinheitlich:

Pflegeversicherung: 3,05%, Kinderlosenzuschlag 0,25%

Rentenversicherung: 18,6%

Arbeitslosenversicherung: 2,5%

Krankenversicherung: bundeseinheitlich bei allen gesetzlichen Kassen identisch

  • allgemeiner Beitragssatz: 14,6%, zuzüglich kassenindividueller Zusatzbeitrag
  • ermäßigter Beitragssatz: 14,0%, zuzüglich kassenindividueller Zusatzbeitrag
  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag: 0,9%

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