Krankenversicherung

Rechengrößen in der Sozialversicherung 2010

(endgültige Zahlen der Jahresentgeltgrenzen und der Beitragsbemessungsgrenzen für 2010)

Zum Jahresbeginn 2010 wurden in Deutschland erneut die Sozialversicherungswerte und Rechengrößen angepasst. Die Änderungen betrafen mehrere Zweige der Sozialversicherung, darunter die Gesetzliche Krankenversicherung, die Soziale Pflegeversicherung, die Gesetzliche Rentenversicherung sowie die Arbeitslosenversicherung. Ziel der Anpassungen war es, das Sozialversicherungssystem an die aktuelle Einkommensentwicklung anzupassen und seine finanzielle Stabilität langfristig sicherzustellen, so wie es jährlich zum Jahreswechsel üblich ist.

Im Mittelpunkt der Änderungen standen die Beitragsbemessungsgrenzen, die festlegen, bis zu welchem Einkommen Arbeitnehmer und Arbeitgeber Beiträge zur Sozialversicherung leisten müssen. Zum 1. Januar 2010 wurden die Bemessungsgrenzen in der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung um 900 Euro pro Jahr beziehungsweise 75 Euro pro Monat angehoben. Auch in der Gesetzlichen Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung stiegen die Beitragsbemessungsgrenzen. Sowohl im Rechtskreis West als auch im Rechtskreis Ost erhöhten sie sich um 1.200 Euro jährlich beziehungsweise 100 Euro monatlich, was für Arbeitnehmer mit höherem Einkommen eine entsprechend höhere Belastung bei den Sozialabgaben bedeutete.

Neben den Beitragsbemessungsgrenzen gibt es in der Gesetzlichen Krankenversicherung noch die Versicherungspflichtgrenzen. Diese untergliedern sich in die allgemeine Versicherungspflichtgrenze und die besondere Versicherungspflichtgrenze. Versicherte, die mit ihrem Arbeitsentgelt diese Grenze überschreiten, werden nicht mehr von der Versicherungspflicht erfasst. Die besondere Versicherungspflichtgrenze hat nur noch für Arbeitnehmer eine Bedeutung, die am 31.12.02002 bereits krankenversicherungsfrei waren.

Darüber hinaus kam es in einzelnen Versicherungszweigen zu Anpassungen der Beitragssätze, die je nach Bereich unterschiedlich ausfielen und dazu dienten, steigende Ausgaben innerhalb der Sozialversicherung auszugleichen.

Insgesamt stellen die Änderungen der Sozialversicherungswerte zum Jahresbeginn 2010 einen regulären Bestandteil der gesetzlichen Sozialpolitik dar. Sie sollen sicherstellen, dass das Sozialversicherungssystem langfristig leistungsfähig bleibt und die soziale Absicherung der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland gewährleistet ist.

Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung

jährlich: 49.950,00 € - monatlich 4.162,50 €

Besondere Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung

(Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren)

jährlich: 45.000,00 € - monatlich 3.750,00 €

Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung:

jährlich 45.000 €, monatlich: 3.750,00 €

Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung:

  • alte Bundesländer monatlich 5.500,00 €
  • alte Bundesländer jährlich 66.000,00 €
  • neue Bundesländer monatlich 4.650,00 €
  • neue Bundesländer jährlich 55.800,00 €

Bezugsgröße

  • Bezugsgröße monatlich (West) 2.555,00 €
  • Bezugsgröße jährlich (West) 30.660,00 €
  • Bezugsgröße monatlich (Ost) 2.170,00 €
  • Bezugsgröße jährlich (Ost) 26.040,00 €

Geringfügig Beschäftigte bundeseinheitlich: 400,00 €

Geringverdienergrenze bundeseinheitlich: 325,00 €

Beitragssätze Sozialversicherung bundeseinheitlich:

Pflegeversicherung: 1,95%, Kinderlosenzuschlag 0,25%,

Rentenversicherung: 19.9%

Arbeitslosenversicherung: 2,8%

Krankenversicherung: ab 2009 bundeseinheitlich bei allen gesetzlichen Kassen identisch

  • allgemeiner Beitragssatz: 14,0%, Sonderbeitrag 0,9% (gesamt: 14,9%)
  • ermäßigter Beitragssatz: 13,4%, Sonderbeitrag 0,9% (gesamt: 14,3%)

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