Höhe des Pflegegeldes ab Januar 2013

Pflegebedürftige, die ihre Pflege selbst sicherstellen, erhalten von der Pflegekasse Pflegegeld. Das Pflegegeld ist eine Geldleistung, deren Höhe sich nach der Pflegestufe bestimmt, in die der Versicherte eingestuft ist. Mit dem Pflegegeld soll es dem Pflegebedürftigen ermöglicht werden, seine ehrenamtlichen Pflegekräfte – z. B. Angehörige, Freunde, Bekannte – für deren aufopferungsvolle Tätigkeit zu honorieren.

Das Pflegegeld wurde bislang nur an Versicherte ausgezahlt, wenn mindestens die Pflegestufe I vorlag. Ab dem Jahr 2013 können nun auch Versicherte das Pflegegeld beziehen, wenn eine eingeschränkte Alltagskompetenz bestätigt wurde. Bei Versicherten, deren Alltagskompetenz im Sinne des Gesetzes eingeschränkt ist, handelt es sich im Regelfall um Versicherte, die an Demenz erkrankt sind. In diesem Fall, wenn ein grundpflegerischer Hilfebedarf vorliegt, der nicht die Pflegestufe I erreicht, spricht man von der sogenannten Pflegestufe 0.

Von der Leistungsverbesserung ab Januar 2013 profitieren aber auch Versicherte, die in die Pflegestufe I oder in die Pflegestufe II eingestuft sind und zugleich eine eingeschränkte Alltagskompetenz bestätigt wurde. Neben dem bisherigen Pflegegeld wird für diese Pflegebedürftigen ein zusätzliches – also insgesamt höheres – Pflegegeld geleistet.

(Zusätzliches) Pflegegeld

Ab Januar 2013 erhalten Versicherte, bei denen die Alltagskompetenz eingeschränkt ist, folgendes (zusätzliches) Pflegegeld:

  • Pflegestufe 0: 120,00 Euro
  • Pflegestufe I: 70,00 Euro
  • Pflegestufe II: 85,00 Euro

Für Versicherte, die in die Pflegestufe III eingestuft sind, wird kein zusätzliches bzw. erhöhtes Pflegegeld bei Vorliegen einer eingeschränkten Alltagskompetenz geleistet!

Gesamt-Pflegegeld im Überblick

Das Pflegegeld, welches bislang Pflegebedürftige, die in die Pflegestufe I, II oder III eingestuft sind, erhalten haben, bleibt im Jahr 2013 unverändert. Dieses Pflegegeld wird für Pflegebedürftige in der Pflegestufe I in Höhe von monatlich 235,00 Euro, in der Pflegestufe II in Höhe von monatlich 440,00 € und in der Pflegestufe III in Höhe von monatlich 700,00 Euro ausgezahlt.

Damit ergeben sich ab Januar 2013 folgende Gesamt-Pflegegeldbeträge:

  • Pflegestufe 0: 120,00 Euro
  • Pflegestufe I ohne Demenz: 235,00 Euro
  • Pflegestufe I mit Demenz: 305,00 Euro (235,00 Euro + 70,00 Euro)
  • Pflegestufe II ohne Demenz: 440,00 Euro
  • Pflegestufe II mit Demenz: 525,00 Euro (440,00 Euro + 85,00 Euro)
  • Pflegestufe III mit und ohne Demenz: 700,00 Euro

Neben dem Pflegegeld können die Versicherten auch noch die Leistungsbeträge, welche ihnen aufgrund der eingeschränkten Alltagskompetenz zustehen, geltend machen. Ist die Alltagskompetenz im Sinne des Sozialen Pflegeversicherung erheblich eingeschränkt, ist dies ein Betrag von 100,00 Euro monatlich. Ist die Alltagskompetenz im erhöhten Maße eingeschränkt, wird ein Betrag von 200,00 Euro monatlich für zusätzliche Betreuungsleistungen gewährt.

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