Durchschnittliche stationäre Pflegekosten neu veröffentlicht
Zum 01.01.2017 wurde das Leistungsrecht der Pflegeversicherung grundlegend geändert. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf das Pflegeversicherungsrecht, welches bis 31.12.2016 gegolten hat!
Bei der Notwendigkeit einer stationären Pflege gewähren die Gesetzlichen Pflegekassen einen Zuschuss, dessen Höhe sich nach der Pflegestufe orientiert. Die Leistungsbeträge betragen aktuell in der Pflegestufe I 1.023 Euro, in der Pflegestufe II 1.279 Euro und in der Pflegestufe III 1.432 Euro.
Seit dem Jahr 1999 veröffentlicht das Statistische Bundesamt in Wiesbaden im Turnus von zwei Jahren die durchschnittlichen monatlichen Heimkosten. Diese werden errechnet, indem der durchschnittliche Tagessatz mit 30,42 vervielfacht wird.
Die aktuell bekannt gegebenen Zahlen verdeutlichen wieder, dass die Leistungsbeträge der Gesetzlichen Pflegeversicherung meist nicht ausreichen, um die deutlich höheren Kosten zu decken. In der Folge müssen die Pflegebedürftigen hohe Kosten selbst tragen, sprich aus dem Ersparten finanzieren. Dabei kristallisiert sich auch heraus, dass gerade im Pflegebereich die private Zusatzversicherung dringend erforderlich ist, möchte man später einmal bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit nicht auf die Sozialhilfe angewiesen sein.
Durchschnittliche Kosten
Nach den aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts lagen zum Stichtag 15.12.2007 die durchschnittlichen stationären Pflegesätze bei 2.766 Euro in der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftigkeit), bei 2.341 Euro in der Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftigkeit) und bei 1.915 Euro in der Pflegestufe I (erhebliche Pflegebedürftigkeit).
Extrem hoch sind die stationären Heimkosten in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Hamburg. Hier betrugen die Kosten bei Vorliegen der Pflegestufe III 3.131 (Nordrhein-Westfalen) bzw. 3.040 Euro (Hamburg).
Günstig sind im Allgemeinen die neuen Bundesländer. Hier lagen die Kosten generell unter dem bundesdeutschen Schnitt. Mit monatlichen Heimkosten in Höhe von 2.250 Euro in Sachsen-Anhalt und 2.280 Euro in Sachsen sind diese Länder die günstigsten in Deutschland.
Höhe der Kosten für vollstationäre Pflege
Die Kosten für eine stationäre Pflege im Pflegeheim setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen und fallen regional sowie einrichtungsbezogen sehr unterschiedlich aus. Einheitliche bundesweite Pflegesätze gibt es nicht.
Bestandteile der stationären Pflegesätze sind die pflegebedingten Aufwendungen (für Pflegeleistungen, soziale Betreuung, medizinische Behandlungspflege), die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die Investitionskosten und – je nach Bundesland – die Ausbildungsumlage.
Seit dem Jahr 2017 leisten die Pflegekassen die Leistungsbeträge, welche nach den Pflegegraden differenziert sind. Hinzu kommt seit dem Jahr 2022 noch ein Leistungszuschlag (nach § 43c SGB XI) zur Begrenzung des Eigenanteils an pflegebedingten Aufwendungen; dieser Leistungszuschlag ist von der Verweildauer in der vollstationären Pflege abhängig. Näheres zum Leistungszuschlag kann unter Leistungszuschlag bei vollstationärer Pflege nachgelesen werden.
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