Hinterbliebenenrenten und Erziehungsrente

Der Leistungskatalog der Gesetzlichen Rentenversicherung sieht die Gewährung von Renten zu, die die Hinterbliebene beanspruchen können. Dadurch soll gewährleistet werden, dass seitens der Solidargemeinschaft der Gesetzlichen Rentenversicherung Unterhaltsverluste ausgeglichen werden, die durch den Tod eines Familienmitglieds entstehen. Die Renten wegen Todes erfüllen daher entweder eine Unterhaltsersatzfunktion oder eine Unterhaltszuschussfunktion.

Bei den Renten wegen Todes wird zwischen Hinterbliebenenrenten (Witwen-/Witwerrenten, Waisenrenten) und Versichertenrenten (Erziehungsrente) unterschieden. Die Hinterbliebenenrenten werden aus der Versicherung des Verstorbenen geleistet, während die Versichertenrente aus der Versicherung der Hinterbliebenen gezahlt wird. Für die Berechnung der Hinterbliebenenrente ist daher der Rentenversicherungsverlauf des Verstorbenen, für die Berechnung der Erziehungsrente der Rentenversicherungsverlauf der Hinterbliebenen maßgebend.

Rentenarten

Folgende Renten wegen Todes können – sofern die Anspruchsvoraussetzungen der jeweiligen Rente erfüllt sind – geleistet werden:

  • Kleine oder große Witwen-/Witwerrente
  • Kleine oder große Witwen-/Witwerrente an überlebende Lebenspartner
  • Kleine oder große Witwen-/Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten
  • Halb-/Vollwaisenrente
  • Erziehungsrente
  • Kleine oder große Witwen-/Witwerrente nach dem vorletzten – vor dem 01. Juli 1977 geschiedenen – Ehegatten
  • Kleine oder große Witwen-/Witwerrente nach dem – vor dem 01. Juli 1977 geschiedenen – Ehegatten

Fazit

Bei den Renten wegen Todes wird zwischen Hinterbliebenenrenten und Versichertenrenten unterschieden. Bei den Hinterbliebenenrenten handelt es sich um Renten, die aus abgeleiteten Recht (Versicherungskonto des Verstorbenen) beansprucht werden können. Bei der Versichertenrente handelt es sich um die Erziehungsrente, die aus der eigenen Versicherung des Hinterbliebenen geleistet wird.

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Registrierte Rentenberater beraten unter anderem zu den Ansprüchen auf Renten wegen Todes. Kontaktieren Sie daher den registrierten Rentenberater Helmut Göpfert, der Ihnen gerne in Ihrem Anliegen weiterhilft.

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