Renten werden im Jahr 2010 nicht dynamisiert

Die gesetzlichen Renten werden grundsätzlich immer zum 01. Juli eines Jahres dynamisiert. Damit werden die Renten an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst. Im Jahr 2010 müssen die Rentner jedoch mit einer Nullrunde leben. Das Bundessozialministerium teilte am 16.03.2010 mit, dass in diesem Jahr die Renten nicht angehoben werden. Positiv dabei ist, dass die Renten rein rechnerisch sogar gekürzt werden müssten. Doch die sogenannte Rentengarantieklausel, welche noch von der alten Bundesregierung beschlossen wurde, verhindert ein Sinken der Rentenzahlungen.

Wirtschaftskrise und Konjunktureinbruch

Wie das Bundessozialministerium mitteilte, ist die diesjährige Nullrunde ein Ausfluss aus der Weltwirtschaftskrise mit dem damit einhergehenden Konjunktureinbruch. Ein Faktor, der bei der Berechnung, in welchem Umfang die Renten erhöht werden können, eine Rolle spielt, ist die Entwicklung der Bruttolöhne und Bruttogehälter. Diese Bruttolöhne sind aufgrund der Wirtschaftskrise und durch die von vielen Betrieben praktizierte Kurzarbeit gesunken. In den alten Bundesländern sind die sind die Bruttolöhne und –gehälter um 0,96 Prozentpunkte gesunken. In den neuen Bundesländern stiegen sie hingegen leicht um 0,61 Prozentpunkte.

Ein weiterer Faktor, welcher für die Berechnung der Rentenanpassungen eine Rolle spielt, ist der Riesterfaktor und der Nachhaltigkeitsfaktor. Der Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt das Verhältnis zwischen Rentnern und beitragszahlenden Versicherten. Allein der Nachhaltigkeitsfaktor wirkt sich im Jahr 2010 mit einem Minus von 0,51 Prozentpunkten rentenmindernd aus. Der Riesterfaktor, welcher die Aufwendungen für die gesetzliche und private Zusatz-Altersvorsorge bei der Rentenerhöhung berücksichtigt, wirkt sich um weitere 0,64 Prozentpunkte rentenmindernd aus. Würde man alle relevanten Berechnungsfaktoren berücksichtigen, würde sich im Jahr 2010 sogar eine Rentenkürzung von 2,1 Prozentpunkten in den alten und 0,54 Prozentpunkten in den neuen Bundesländern ergeben.

Rentengarantieklausel greift

Um ein Sinken der Renten bei einer ungünstigen Entwicklung gesetzlich zu verhindern, hat die letzte Bundesregierung, die Große Koalition, die Rentengarantieklausel beschlossen. Diese greift nun erstmals im Jahr 2010 und verhindert, dass die Renten gekürzt werden. Die Folge ist, dass die Renten ab Juli 2010 in ihrer bisherigen Höhe weitergewährt werden. Damit allerdings die Beitragszahler, also die jüngeren Generationen, nicht durch die Rentengarantieklausel infolge der unterbliebenen Rentenkürzungen belastet werden, werden in den Folgejahren die unterbliebenen Rentenkürzungen verrechnet. Das bedeutet, dass evtl. Rentenerhöhungen geringer ausfallen werden, als sie rein rechnerisch sein könnten.

Experten gehen davon aus, dass sich die nun unterbliebene Rentenkürzung bis in das Jahr 2015 hinziehen wird. Wie sich Herbert Rische, der Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund gegenüber dem Berliner „Tagesspiegel“ (Ausgabe vom 22.03.2010) äußerte, werden die Rentner in den nächsten Jahren nur geringe Rentenerhöhungen erfahren, auch dann, wenn die Löhne und Gehälter wieder steigen sollten. Eventuelle Rentenerhöhungen werden nämlich zur Hälfte von den unterbliebenen Rentenkürzungen aufgezehrt, damit diese wieder eingespart werden.

Hinweis

Bereits in den Jahren 2004 bis 2006 erfolgte keine Rentenerhöhung. In diesen Jahren mussten die Rentner aufgrund der ungünstigen Entwicklung Nullrunden hinnehmen. In den Jahren 2007 und 2008 gab es eine geringe Anpassung der Renten, während im Jahr 2009 die Renten um 2,41 Prozent in den alten und 3,38 Prozent in den neuen Bundesländern erhöht wurden. Damit war die Rentenerhöhung im Jahr 2009 die höchste Rentenerhöhung seit den 1990er Jahren.

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