Rentenberater Helmut Göpfert
Rentenberatung durch registrierten Rentenberater
Rentenberater auf den Gebieten der
- Gesetzlichen Krankenversicherung
- Gesetzlichen Pflegeversicherung
- Gesetzlichen Rentenversicherung
- Gesetzlichen Unfallversicherung
Auf dieser Internetseite können Sie sich über das Tätigkeitsfeld des „registrierten Rentenberaters“ informieren.
Das gesamte Sozialversicherungsrecht hat zahlreiche Berührungspunkte zu einer gesetzlichen Rente. Daher können Ihnen die von den Versicherungsträgern unabhängigen Spezialisten in allen Angelegenheiten der Gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung kompetent weiterhelfen und Ihre Rechte und Leistungsansprüche in Widerspruchsfahren und als Prozessagenten in Klageverfahren (Sozial- und Landessozialgerichte) durchsetzen.
Rentenberater informieren und beraten ihre Mandanten als freiberufliche Spezialisten gegen Honorar, weshalb die Tätigkeit mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt verglichen werden kann.
Aufgrund der hohen Bedeutung des Rentenrechts, nicht zuletzt seit Einführung der dynamischen Rente vor mehr als 50 Jahren, hat der Deutsche Bundestag bereits am 20. Juni 1980 festgestellt, dass Rentenberater sich bei der Unübersichtlichkeit und der schon damals zunehmenden Bedeutung des Sozialversicherungsrechts – speziell auch bei der Kontrolle der Sozialversicherungsträger – als unentbehrlich erweisen haben (vgl. Bundestagsdrucksache 7/4277 vom 20.06.1980).
Zusammenfassend sind Rentenberater:
- unabhängige Experten und Vertreter der Mandanteninteressen,
- rechtsberatend und rechtsgestaltend tätig,
- von der Justiz geprüft und gerichtlich zugelassen bzw. registriert,
- in ihrer Tätigkeit haftpflichtversichert,
- ein Organ der Rechtspflege,
- seit dem 01.07.2004 an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden,
- unterliegen der Aufsicht des Präsidenten des zuständigen Landgerichts bzw. Amtsgerichts und
- unterliegen der Schweigepflicht
Kontaktieren Sie die Rentenberatung Helmut Göpfert mit Ihrem Anliegen!