Sozialversicherung |SV
Die Sozialversicherung in Deutschland
Der Weg der Sozialversicherung (SV) in Deutschland begann 1881 mit der Verlesung der Kaiserlichen Botschaft Wilhelm I. am 17. November. Dieses historische Dokument, oft als „Magna Charta“ oder „Geburtsurkunde der deutschen Sozialversicherung“ bezeichnet, entstand auf Initiative von Otto von Bismarck, dem ersten Reichskanzler des Deutschen Reiches.
Im Zentrum der Thronrede stand ein einfacher, aber wegweisender Grundsatz: Dem Arbeiter soll Arbeit gewährt werden, solange er gesund ist; Pflege, wenn er krank ist; und Versorgung, wenn er alt ist.
Die Kaiserliche Botschaft markierte den Beginn einer organisierten Solidargemeinschaft nach dem Motto „Gemeinsam sind wir stark“. Ziel war es, dass Arbeiter im Fall von Krankheit, Unfall, Invalidität oder im Alter abgesichert sind, einen rechtlichen Anspruch auf Leistungen haben und die Versicherung auf Basis von Selbstverwaltung organisiert wird.
Seit ihrer Einführung hat sich die Sozialversicherung kontinuierlich weiterentwickelt und an die Veränderungen in Gesellschaft und Arbeitswelt angepasst. Verankert in der deutschen Verfassung – insbesondere in Artikel 20 Absatz 1 und Artikel 28 Absatz 1 Grundgesetz – bleibt der Grundgedanke einer demokratischen und sozialen Ordnung bis heute erhalten.
Gesetzliche Krankenversicherung
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein eigenständiger Pfeiler des deutschen Sozialversicherungssystems. Ihre Wurzeln reichen bis ins Jahr 1883 zurück, als sie als erste staatliche Sozialversicherung eingeführt wurde.
Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung sind die Krankenkassen, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert sind und sich selbst verwalten. Sie übernehmen die praktische Umsetzung der gesetzlichen Aufgaben und sind dabei in verschiedene Kassenarten gegliedert. Dazu zählen die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), die Ersatzkassen, die Betriebs- und Innungskrankenkassen (BKK und IKK) sowie die landwirtschaftlichen Krankenkassen. Eine besondere Stellung nimmt die See-Krankenkasse ein, zu der seit 2008 auch die Knappschaft gehört.
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Soziale Pflegeversicherung
Die Soziale Pflegeversicherung ist der jüngste Zweig der deutschen Sozialversicherung. Eingeführt wurde sie 1995 und organisatorisch unter dem Dach der gesetzlichen Krankenversicherung angesiedelt. In der Praxis bedeutet das, dass zu jeder Krankenkasse eine eigene Pflegekasse gehört, die eng mit ihr verbunden ist. Auch die Selbstverwaltung ist identisch – die Organe der Krankenkassen übernehmen zugleich die Steuerung der jeweiligen Pflegekassen.
Einen tiefgreifenden Einschnitt brachte das Zweite Pflegestärkungsgesetz. Mit der Reform wurden die bis dahin geltenden drei Pflegestufen abgeschafft und zum Januar 2017 durch fünf Pflegegrade ersetzt, die den individuellen Unterstützungsbedarf differenzierter abbilden sollen.
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Gesetzliche Rentenversicherung
Die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) gehört zu den ältesten Zweigen der Sozialversicherung in Deutschland – gegründet wurde sie bereits 1889. Sie zahlt nicht nur Altersrenten, sondern unterstützt auch Hinterbliebene sowie Versicherte mit Erwerbsminderung. Darüber hinaus umfasst ihr Leistungskatalog Maßnahmen zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit, etwa medizinische oder berufliche Rehabilitationsmaßnahmen.
Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind die Deutsche Rentenversicherung Bund (ehemals Bundesanstalt für Arbeit), die regionalen Träger der Deutschen Rentenversicherung (früher Landesversicherungsanstalten) sowie die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
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Gesetzliche Unfallversicherung
Die Gesetzliche Unfallversicherung (GUV) zählt ebenfalls zu den ältesten Zweigen der Sozialversicherung in Deutschland und wurde bereits 1884 gegründet. Ihre zentrale Aufgabe ist es, nach Eintritt eines Versicherungsfalls – sei es ein Arbeitsunfall, ein Wegeunfall oder eine Berufskrankheit – die notwendigen Leistungen sicherzustellen. Diese reichen von der medizinischen Heilbehandlung bis hin zur Gewährung von Verletztenrenten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Prävention: Maßnahmen zur Unfallverhütung am Arbeitsplatz und zur Vorbeugung von Berufskrankheiten gehören ebenso zum Leistungsspektrum.
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, zu denen Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände zählen.
