Gesetzliche Krankenversicherung
Die Gesetzliche Krankenversicherung ist ein eigener Zweig des deutschen Sozialversicherungssystems und wurde bereits im Jahr 1883 gegründet. Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung sind die Krankenkassen, welche Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung sind.
Die Aufgaben werden durch die Krankenkassen ausgeführt, die sich wiederum in Ersatzkassen, Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen und die See-Krankenkasse, zu der seit dem Jahr 2008 auch die Knappschaft gehört, gliedern.