Gesetzliche Rentenversicherung
Die Gesetzliche Rentenversicherung wurde im Jahr 1889 gegründet und zählt damit zu den ältesten Sozialversicherungszweigen. Neben der Zahlung der Altersrente leistet die Gesetzliche Rentenversicherung auch Hinterbliebenenrenten und Renten wegen Erwerbsminderung. Aber auch Maßnahmen, die die Erwerbsfähigkeit eines Versicherten wieder herstellen, z. B. Rehabilitationsmaßnahmen, werden vom Leistungskatalog erfasst.
Die Träger der Gesetzlichen Rentenversicherung sind die Deutsche Rentenversicherung Bund (vormals: Bundesanstalt für Arbeit, BfA), die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (vormals: Landesversicherungsanstalten, LVA) und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.