Soziale Pflegeversicherung
Die Soziale Pflegeversicherung ist der jüngste Zweig der Sozialversicherung. Sie wurde im Jahr 1995 gegründet und unter dem Dach der Gesetzlichen Krankenversicherung errichtet. Dies hat zur Folge, dass jeder Krankenkasse eine eigene Pflegekasse angegliedert ist. Das Selbstverwaltungsorgan der jeweiligen Krankenkasse ist zugleich das Selbstverwaltungsorgan der angegliederten Pflegekasse. Eine grundlegende Reform wurde mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz umgesetzt. Die bisherigen drei Pflegestufen werden ab Januar 2017 durch fünf Pflegegrade ersetzt.