Gesetzliche Unfallversicherung
Die Gesetzliche Unfallversicherung wurde im Jahr 1884 gegründet. Aufgabe der Unfallversicherung ist, nach Eintreten eines Versicherungsfalles (Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit) die notwendigen Leistungen zu gewähren, die von der Heilbehandlung bis zur Gewährung von Verletztenrenten reichen. Eine elementare Aufgabe ist auch die Prävention. Hierzu zählen Leistungen, die der Unfallverhütung und Verhütung von Berufskrankheiten dienen.
Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung sind die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände).