Krankenversicherung

Rechengrößen in der Sozialversicherung 2013

(endgültige Zahlen der Jahresentgeltgrenzen und der Beitragsbemessungsgrenzen für 2013)

Zum 01. Januar 2013 wurden die Sozialversicherungswerte in Deutschland umfassend angepasst. Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren von neuen Beitragsbemessungsgrenzen, angepassten Beitragssätzen und weiteren Änderungen in der gesetzlichen Sozialversicherung.

Sowohl in der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung als auch in der Gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung wurden die Beitragsbemessungsgrenzen erhöht. Außerdem wurde die allgemeine und die besondere Versicherungspflichtgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung anpasst. Die besondere Versicherungspflichtgrenze hat noch für Beschäftigte eine Bedeutung, die am 31. Dezember 2002 versicherungsfrei in der Krankenversicherung waren.

Rentenversicherung 2013 - Beitragssatz gesenkt

Zum Jahresbeginn sank der Beitragssatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung von 19,9 Prozent auf 19,0 Prozent. Diese Senkung wirkt sich direkt entlastend auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus und sorgt für mehr finanziellen Spielraum. Gleichzeitig wurden die Beitragsbemessungsgrenzen sowie die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) angepasst.

Pflegeversicherung: Beitragssatz steigt

Mit Inkrafttreten des Pflegeneuausrichtungsgesetzes (PNG) zum 01.01.2013, das der Bundesrat bereits am 21. September 2012 verabschiedet hatte, wurde die Pflegeversicherung gestärkt. Um die verbesserten Leistungen zu finanzieren, erhöhte sich der Beitragssatz von 1,95 Prozent auf 2,05 Prozent für alle Versicherten und für kinderlose Versicherte auf 2,30 Prozent. Damit wurde die soziale Absicherung im Pflegebereich deutlich ausgebaut.

Minijobs 2013: Höhere Verdienstgrenze

Auch für geringfügig entlohnte Beschäftigungen (Minijobs) gab es 2013 wichtige Neuerungen. Im Rahmen der Minijob-Reform wurde die monatliche Verdienstgrenze von 400 Euro auf 450 Euro angehoben. Minijobber konnten so bis zu 450 Euro steuer- und sozialabgabenfrei verdienen.

Nachfolgend finden Sie eine kompakte Übersicht der für 2013 geltenden Rechengrößen in der gesetzlichen Sozialversicherung, wie sie gesetzlich festgelegt wurden.

Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung

jährlich: 52.200,00 € - monatlich 4.350,00 €

Besondere Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung

(Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren)

jährlich: 47.250,00 € - monatlich 3.937,50 €

Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung:

jährlich 47.250,00 €, monatlich: 3.937,50 €

Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung:

  • alte Bundesländer monatlich 5.800,00 €
  • alte Bundesländer jährlich 69.600,00 €
  • neue Bundesländer monatlich 4.900,00 €
  • neue Bundesländer jährlich 58.800,00 €

Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung:

  • alte Bundesländer monatlich 7.100,00 €
  • alte Bundesländer jährlich 85.200,00 €
  • neue Bundesländer monatlich 6.050,00 €
  • neue Bundesländer jährlich 72.600,00 €

Bezugsgröße

  • Bezugsgröße monatlich (West) 2.695,00 €
  • Bezugsgröße jährlich (West) 32.340,00 €
  • Bezugsgröße monatlich (Ost) 2.275,00 €
  • Bezugsgröße jährlich (Ost) 27.300,00 €

Geringfügig Beschäftigte bundeseinheitlich: 450,00 €

Geringverdienergrenze bundeseinheitlich: 325,00 €

Beitragssätze Sozialversicherung bundeseinheitlich:

  • Pflegeversicherung: 2,05%, Kinderlosenzuschlag 0,25%
  • Rentenversicherung: 18,9%
  • Arbeitslosenversicherung: 3,0%

Krankenversicherung: ab 2009 bundeseinheitlich bei allen gesetzlichen Kassen identisch

  • allgemeiner Beitragssatz: 15,5%, inkl. Sonderbeitrag 0,9%
  • ermäßigter Beitragssatz: 14,9%, Sonderbeitrag 0,9%

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