Rekorderhöhung bei Renten im Jahr 2009
Eine äußerst positive Nachricht gibt es für die derzeit rund 20 Millionen Rentner im Jahr 2009. Die Renten werden zum 01. Juli 2009 so stark angehoben wie seit Mitte der 1990er Jahre nicht mehr.
Die Bundesregierung veröffentlichte in diesen Tagen die Zahlen der diesjährigen Rentenanpassungen. Demnach dürfen sich die Rentner zum 01.07.2009 auf eine Rentenerhöhung von 2,41 Prozentpunkten freuen. In den neuen Bundesländern beträgt die Rentensteigerung sogar 3,38 Prozentpunkte.
Gründe für starke Rentenerhöhung
Dass die Renten dieses Jahr eine Rekordsteigerung erfahren, hängt von mehreren Faktoren ab.
Zum einen wurde der Riester-Faktor, der sich dämpfend auf die Rentensteigerungen auswirkt, von der Bundesregierung (wie schon im Jahr 2008) ausgesetzt. Zum anderen hat sich die Lohnentwicklung, die kürzlich vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden bekannt gegeben wurde, äußerst positiv auf die Rentenerhöhung ausgewirkt. So stiegen die Löhne und Gehälter in der Zeit von 2007 bis 2008 durchschnittlich im 2,1 Prozent in den alten und um ca. 3,1 Prozent in den neuen Bundesländern.
Auch der so genannte Nachhaltigkeitsfaktor, der die demographische Entwicklung in die Rentendynamisierungen mit einbeziehen soll, wirkt sich in diesem Jahr positiv auf die Renten aus. Im Jahr 2009 hat der Nachhaltigkeitsfaktor mit 0,3 Prozentpunkten zur Steigerungsrate beigetragen.
Nochmals höhere Netto-Rente durch Beitragssenkung
Zum 01.07.2009, also zum selben Zeitpunkt, an dem die Renten dynamisiert werden, sinkt auch der Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung. Der Kassenbeitrag beträgt seit dem 01.01.2009 bundeseinheitlich 15,5 Prozent. Ab dem 01.07.2009 wird dieser auf 14,9 Prozent gesenkt.
Rentenversicherungsträger und Rentenbezieher tragen den Krankenkassenbeitrag (Ausnahme ist der Sonderbeitrag) je zur Hälfte. Die Rentenbezieher werden daher ab Juli 2009 nochmals um 0,3 Prozent an Krankenkassenbeiträgen entlastet. Dies wirkt sich nachmals steigernd auf die Netto-Rente aus.
Allgemeines zur Rentenerhöhung
In Deutschland werden die gesetzlichen Renten jedes Jahr zum 1. Juli überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die jährliche Rentenerhöhung dient dazu, die Renten an die wirtschaftliche Entwicklung und insbesondere an die Löhne anzupassen, um den Lebensstandard der Rentner im Vergleich zu den Erwerbstätigen zu sichern. Grundlage der Erhöhung ist in erster Linie die Entwicklung der Bruttolöhne in Deutschland.
Die Berechnung der Rentenerhöhung erfolgt über den sogenannten Rentenwert, der den Betrag angibt, den ein Entgeltpunkt wert ist. Eine Steigerung des Rentenwerts führt direkt zu einer höheren monatlichen Rente. Rentner mit mehr Entgeltpunkten profitieren entsprechend stärker von der Erhöhung. Der Anpassungstermin zum 1. Juli ergibt sich aus der Notwendigkeit, die statistische Lohnentwicklung des Vorjahres zuverlässig zu berücksichtigen.
Die jährliche Rentenerhöhung ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt für Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten sowie Hinterbliebenenrenten wie Witwen- oder Erziehungsrenten. Bei manchen Hinterbliebenenrenten kann es jedoch aufgrund von Einkommensanrechnung oder Ruhezeiten zu geringeren oder verzögerten Erhöhungen kommen. Rentner müssen nichts unternehmen, die Anpassung erfolgt automatisch mit der monatlichen Auszahlung.
Fazit
Die Renten werden zum 01. Juli 2009 um 2,41 Prozent in den alten Bundesländern und um 3,38 Prozent in den neuen Bundesländern erhöht.
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